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Das Grundbuchinspektorat und Handelsregister ist kantonale Bewilligungsbehörde für den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland sowie das bäuerliche Bodenrecht, übt die Aufsicht über die kantonalen Grundbuchämter aus und führt das Handelsregister. Sie verstärken die Teams als Fachperson Bodenrecht.
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