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Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) setzt sich für den Schutz der Privatsphäre ein und beaufsichtigt die Anwendung der bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften. Er ist gemäss Öffentlichkeitsgesetz das Kompetenzzentrum der Verwaltung für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsprinzip und dem Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Bundesverwaltung. Seine Hauptaufgabe ist die Leitung von Schlichtungsverfahren zwischen Bürgerinnen/Bürgern und Behörden.
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